„Neuland“ betreten
Schön, dass die Bundesregierung mittlerweile erkannt hat, dass Deutschland Nachholbedarf in Sachen Digitalisierung hat, dennoch ist es ein lächerlicher Schritt
Mit einem Account in einem sozialen Netzwerk oder einem E-Mail-Dienst, beim Online-Shopping oder auch bei der Benutzung von Instant-Messaging-Diensten geben wir intime Informationen über uns preis. Dazu gehören unsere Adresse, unser Bewegungsprofil, unser Beziehungsnetz und Informationen über unsere politischen Aktivitäten. Wenn wir im Internet wieder einmal die AGB eines sozialen Netzwerkes oder die einer Suchmaschine akzeptieren, ohne vorher auch nur einen Blick darauf geworfen zu haben, haben wir wieder ein Stück mehr den Blick dafür verloren, wer unsere Daten speichert, analysiert und an wen sie weitergegeben werden. Zwar sind personenbezogene Daten erhebende Unternehmen mit der im Mai 2018 endgültig in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung dazu verpflichtet, Auskunft über den Umfang, die Speicherung, die Verwendung und die Weitergabe der Daten an Dritte zu geben. Auch haben Nutzer_innen nun das Recht, diesbezüglich Widerspruch einzulegen. Die Dimension des massenhaften Erfassens und der Analyse der eigenen personenbezogenen Daten ist jedoch bei Weitem nicht allen Nutzer_innen bewusst. Außerdem ist eine Nutzung der jeweiligen Dienste ohne Zustimmung der AGB meist auch gar nicht möglich. Deshalb sind wir dafür, dass die nutzer_innenseitigen Möglichkeiten, selbst bestimmen zu können, was mit den eigenen Daten geschieht, ausgebaut werden. Die Zusammenführung von Datensätzen ermöglicht eine noch umfassendere Profilbildung der Internetnutzer_innen. Kauft zum Beispiel ein Social-Media-Konzern (etwa Facebook) einen Instant-Messaging-Dienst (etwa WhatsApp), so bekommt er die Möglichkeit, die Datensätze zusammenzuführen und kann so ein noch besseres Profil seiner Nutzer_innen erstellen. Deshalb fordern wir, dass weder Unternehmen noch staatliche Institutionen, die Zugriff auf mehrere Datenbanken mit personenbezogenen Informationen haben, diese zusammenführen dürfen, um so einer noch stärkeren und genaueren Profilierung entgegenzuwirken. Desweiteren fordern wir Aufklärungsarbeit bezüglich der Verwendung von Cookies, sodass Internetnutzer_innen die Dimension des websiteübergreifenden Trackings verstehen und selbstständig dagegen agieren können. Wir finden zudem, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in das Grundgesetz aufgenommen werden muss. Die NSA-Affäre hat gezeigt, dass Geheim- und Nachrichtendienste Zugriff unsere gesamte Kommunikation im Internet haben. Nun kann aber der Kommunikationsfluss von Behörden jedoch nur mitgelesen und ausgewertet werden, wenn er nicht verschlüsselt wird. Sind die ausgetauschten Informationen beispielsweise mit dem RSA-Kryptosystem verschlüsselt worden, so ist es nahezu unmöglich, die übertragenen Informationen mitzulesen. Verschlüsselung ist also ein zentrales Element der informationellen Selbstbestimmung, unter der das Recht verstanden wird, selbst über die Preisgabe und den Gebrauch der eigenen personenbezogenen Daten zu bestimmen. Wir setzen uns deshalb für eine umfassende Bildungsarbeit ein, die Internetnutzer_innen zeigt, wie sie Verschlüsselungsmethoden in ihren digitalen Alltag effektiv integrieren können. Denn mal ganz im Ernst: So schwer isses wirklich nicht. Mit dem Recht auf digitale Selbstbestimmung kommt auch das Recht, im Internet anonym zu bleiben. Deshalb fordern wir, dass Betreiber_innen von Diensten, die die Identität im Internet verhüllen (wie Tor es tut) keine strafrechtliche Verfolgung für den durch diese Dienste entstehenden Internetverkehr droht. Dienste wie Tor bieten effektiven Schutz der eigenen Identität, auf den gerade Menschen, die in Diktaturen leben und/oder verfolgt werden, sehr stark angewiesen sind. Das Bereitstellen und Betreiben derartiger Dienste ist also gelebte Solidarität und muss in jedem Fall frei von staatlichen Repressionen sein.
Über das Internet organisieren Menschen Proteste, vernetzen sich, kommunizieren miteinander, Wissenschaftler_innen teilen gewonnene Erkenntnisse und Künstler_innen verbreiten ihre Inhalte, die wiederum von Nutzer_innen genossen werden. Es ist also zu einem Raum geworden, der in sozialer, wissenschaftlicher und kultureller Hinsicht bereichert. Ein fehlender Zugang zum Internet, z. B. aufgrund von fehlender Breitbandverbindungen, schließt Menschen von der kulturellen und politischen Teilhabe aus. Weil, wie der Bundesgerichtshof urteilte, der Zugang zum Internet ein Grundrecht ist, muss der Breitbandausbau vor allem in ländlichen, noch unerschlossenen Gebieten massiv beschleunigt werden, auch wenn der Ausbau für die Netzbetreiber_innen nicht profitabel ist. Werden mit öffentlichen Geldern Studien finanziert oder Daten erhoben die die Allgemeinheit betreffen, wie zum Beispiel Umweltdaten, Karten, Satellitenbilder oder meteorologische Daten, sollten diese frei zur Verfügung stehen sowie strukturiert und maschinenlesbar sein, damit eine Weiterverarbeitung der Daten möglich ist.
Verbot staatlicher Überwachungssoftware
Ausweitung der Kompetenzen des parlamentarischen Kontrollgremiums
Profiling im Netz verhindern
Aufklärungsarbeit bzgl. Datenschutz und Internetsicherheit
Rechtlichen Schutz für die Betreiber_innen von Tor Exit Nodes
Förderung der Lehrkräfte in Bezug auf digitale Technologien
Ausschließliche Nutzung von Open Source Software an Schulen
Bessere technische Ausstattung der Schulen
Beschleunigung des Breitbandausbaus
Etablierung von Open Data in Behörden
Schön, dass die Bundesregierung mittlerweile erkannt hat, dass Deutschland Nachholbedarf in Sachen Digitalisierung hat, dennoch ist es ein lächerlicher Schritt