Die Linksjugend Sachsen fordert, dass der Freistaat Sachsen allen Menschen, die eine Fehlsichtigkeit besitzen, kostenfrei eine entspiegelte und den Stärken entsprechend ästhetische Brille bezahlen muss. Sollte es zu einer Änderung von 0,50 Dioptrien kommen, die Brille beschädigt werden oder die Brille älter als 4 Jahre alt sein, muss der Freistaat eine neue Brille zur Verfügung stellen. Der Freistaat muss der empfohlenen Verordnung der Augenärztin/des Augenarztes folgen, sofern die gesetzlichen Krankenkassen diese nicht oder nur teilweise erstatten. Notwendige und medizinisch sinnvolle Zusatzleistungen wie Tönungen oder besondere Glasgeometrien sind ebenfalls zu übernehmen, sollte dies keine Leistung der Krankenkassen sein. Der Freistaat muss allen Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren die Möglichkeit der kostenfreien Myopiekontrolle (Verhinderung der Bildung einer Kurzsichtigkeit) durch Brillen oder Kontaktlinsen ermöglichen.