Änderung an § 20 Awareness

(1) Sexistische Gewalt sowie jedwedes diskriminierende oder grenzüberschreitende Verhalten ist nicht mit  den Prinzipien der linksjugend [‘solid] Sachsen vereinbar.

(2) Das Landes-Awarenessteam (LAT) hat die Aufgabe, Betroffenen sexistischer Gewalt und anderen persönlichen Grenzüberschreitungen auf verbandsinternen Veranstaltungen oder solchen, die vom Verband organisiert werden, nach eigenen Ressourcen beizustehen und im Interesse dieser Betroffenen zu handeln. Seine Gründung und Auflösung muss auf einem Landesjugendplenum bekannt gegeben werden.

(3) Das LAT besteht aus mindestens vier Mitgliedern und höchstens der doppelten Anzahl der gewählten FLINTA*-Mitglieder. Mindestens die Hälfte seiner Mitglieder müssen FLINTA*-Personen sein. Die gleichzeitige Mitgliedschaft im BR und im LAT ist unzulässig.

(4) Wahlvorschläge für das LAT sind nur zulässig, soweit sie einen Vorschlag für ein gesamtes Team im Sinne des Absatz 3 beinhalten und alle in dem Wahlvorschlag enthaltenen Personen mindestens eine Bildungsveranstaltung mit Bezug zu Awarenessarbeit besucht haben. Das LAT wird vom Landesjugendplenum mit mehr als fünfzig Prozent der abgegebenen Stimmen in geheimer Wahl für eine Amtszeit von einem Jahr gewählt. Soweit ein Wahlvorschlag vorliegt, wird im das LAT Block gewählt. Das FLINTA*-Plenum hat ein Veto-Recht für die Wahl des LAT.  Sollte ein zweiter Wahlgang erforderlich sein, reicht die einfache Mehrheit. Näheres regelt die Wahlordnung.

(5) Das Awarenessteam entscheidet selbst über seine Arbeitsweise. Es gibt sich eine eigene Awarenessordnung, die vom Landesjugendplenum mit einfacher Mehrheit bestätigt werden muss. Das FLINTA*-Plenum verfügt über ein Widerspruchsrecht und entscheidet über Änderung oder Neufassung der Awarenessordnung. Die Sitzungen des LAT sind nicht verbandsöffentlich, soweit das LAT nicht beschließt, die Verbandsöffentlichkeit zuzulassen.

(6) Weiteres regelt die Awarenessordnung.